Bank Allgemein

Die İşbank AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der 1924 gegründeten Türkiye İş Bankası A.Ş., der größten privaten Bank in der Türkei mit landesweit mehr als 1.200 Filialen. Sie ging aus der im Jahre 1992 gegründeten İşbank GmbH hervor, die 2012 in eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht umgewandelt und am 2.8.2012 im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 94361 eingetragen wurde.

Die İşbank ist seit über 30 Jahren in Europa vertreten mit allen Dienstleistungen und Produkten, die Sie von einer Hausbank erwarten dürfen. Dazu zählen die Kontoführung inklusive Online-Banking, Spar- und Festgeldanlagen zu attraktiven Zinssätzen, Ratenkredite sowie Avale zu günstigen Konditionen, der gesamte Zahlungsverkehr inklusive der Türkeiüberweisungen und eine breite Palette an Produkten für Firmenkunden.

Die İşbank mit Hauptsitz in Frankfurt/Main ist europaweit mit 10 Filialen in Deutschland und einer in den Niederlanden vertreten.

Einlagensicherung

Einlagen bei der İşbank AG sind im Rahmen der "Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH (EdB)" als gesetzliches Einlagensicherungssystem gesichert, die Sicherungsgrenze der EdB beträgt seit dem 01.01.2011 pro Einleger 100.000,- €. Darüber hinaus ist die İşbank AG dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands der deutschen Banken e.V. angeschlossen.

Ab dem 1. Januar 2023 gelten erstmals Obergrenzen für den Schutzumfang. Diese orientieren sich am Schutzbedarf der Einleger.
Demzufolge beträgt der Schutzumfang für private Sparer ab dem 1. Januar 2023 fünf Mio. Euro und für Unternehmen 50 Mio. Euro.
Diese Grenzen werden ab dem 1. Januar 2025 auf drei Mio. Euro für private Kunden und 30 Mio. Euro für Unternehmen angepasst.
Nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer auf eine Mio. Euro, für Unternehmen auf zehn Mio. Euro. Weiterführende Informationen zum Einlagensicherungsfonds erhalten sie auf www.einlagensicherungsfonds.de.

Postident-Verfahren

Identifizierungen sind entweder gesetzlich vorgeschrieben oder erhöhen die Sicherheit von elektronischen Geschäftsvorfällen und Transaktionen. Dies ist bei allen Unternehmen, die dem Geldwäschegesetz unterliegen (z.B. Banken) der Fall.

Für Banken gelten bestimmte gesetzliche Sorgfaltspflichten, die bei Vertragsabschlüssen zu berücksichtigen sind. Dazu zählen auch Vorgaben des Geldwäschegesetzes und der Signaturenverordnung. Demnach dürfen Banken nur nach erfolgter Identifizierung des neuen Kunden ein Konto eröffnen und Buchungen durchführen. Um die Services der Bank zu nutzen, reicht eine einmalige Identifizierung des Vertragspartners. Mit POSTIDENT, dem Service der Deutschen Post, geht das ganz einfach, sicher und kostenlos.

Für Privatkunden ist die Identifizierung mit POSTIDENT kostenlos.

Nein. Für den zur Identifizierung erforderlichen Abgleich Ihrer Ausweisdaten inkl. Bild und Unterschrift ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich, entweder in der Postfiliale oder per Videochat.

PSD2

PSD2 steht für Payment Services Directive 2 (neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie).

Zum September 2019 müssen Banken aufgrund dieser erweiterten gesetzlichen Vorgaben technische und vertragliche Anpassungen im Online Banking und beim Bezahlen mit Karte vornehmen. Die Richtlinie wurde ins Leben gerufen, um z.B. den Zugriff auf Zahlungskontodaten (Girokonten) durch Dritte, die Sie als Kunde zuvor dazu ermächtigt haben müssen, zu regeln. Wir als Bank müssen für den Zugriff diesen Drittanbietern eine technische Schnittstelle zur Verfügung stellen. Die Drittunternehmen unterliegen der Aufsicht und Kontrolle der BaFin bzw. der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde.

Doch wie genau gestaltet sich dieser Zugriff eines dritten Zahlungsdienstleisters auf Ihre Girokontodaten?

Die dritten Parteien können in Ihrem Auftrag

  • als „Zahlungsauslösedienstleister“ Zahlungen initiieren und
  • als „Kontoinformationsdienstleister“ Kontoumsätze abfragen.

Zusammengefasst

  • PSD2 verpflichtet uns als Kreditinstitut, Teile unserer Datenschnittstelle für externe Finanzdienstleister zu öffnen,
  • Ziel ist ein stärkerer Wettbewerb zwischen traditionellen Banken und Finanztechnologie-Unternehmen (FinTechs) in Europa,
  • Abstriche beim Datenschutz gibt es für Sie als Bankkunden nicht. Alle Zugriffsmöglichkeiten von Drittunternehmen auf Ihre Daten unterliegen strengen Datenschutzkriterien.

 

Türkeiüberweisung

Ab dem 06.07.2011 werden Türkeiüberweisungen, die von anderen Banken zwecks Weiterleitung an die Filialen unserer Muttergesellschaft, der Türkiye İş Bankası A.Ş., auf die Sammelkonten der İşbank AG eingehen, nicht mehr ausgeführt und zurück überwiesen.

Sie können weiterhin mit Ihrem gültigen Reisepass/Personalausweis mit Adressangabe (oder sonstige behördliche Schreiben, aus denen die Adresse hervorgeht) durch Bareinzahlung in unseren Filialen Ihre Überweisungen in die Türkei tätigen.

Der Swift Code der Türkiye İş Bankası A.Ş. lautet: ISBKTRIS. Der Swift Code ist für alle Fillialen in der Türkei verwendbar.

Die IBAN können Sie unter dem nachfolgenden Link selbst errechnen (Dazu benötigt man die Filialnummer, die Kontonummer und die Kontoart vom Empfänger): http://www.isbank.com.tr/TR/iban-hesaplama/Sayfalar/iban-hesaplama.aspx 

Die Überweisungsgebühren finden sie nebenstehend unter Konditionen.

Online-Banking

Für den Zugang zu unserem Online Banking erhalten Sie ein PIN-Kuvert mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN).

Sie haben mit uns Transaktionslimite für den Online-Zahlungsverkehr vereinbart. Diese Limite können Sie Ihrem Antrag zur Nutzung elektronischer Vertriebswege (Online Banking) der İşbank AG entnehmen. Sie können die Online Banking Transaktionslimite jederzeit ändern, in dem Sie uns einen schriftlichen, unterschriebenen Auftrag per Post zusenden.

Nachdem man sich beim Online Banking angemeldet hat klickt man auf Türkeiüberweisung und wählt dıe Statusabfrage. Auf dieser Seite bekommt man Informationen über die bereits getätigten Türkei-Überweisungen.

İŞWEB-Studenten-Sperrkonto

Alle erforderlichen Formulare können Sie per Email (DLB@isbank.de) anfordern.

Die kompletten und von der Botschaft beglaubigten Kontoeröffnungsunterlagen senden Sie bitte per Post an:

İŞBANK AG
Hauptverwaltung
Dienstleistungsbereich
Zeil 123
60313 Frankfurt / Germany
 

Eine Kontaktaufnahme mit Ihnen ist bis zur erledigten Kontoeröffnung nicht möglich. Sie erhalten per E-Mail ein Bestätigungsschreiben für die Kontoeröffnung. Nur bei fehlerhaften Angaben werden wir Sie per E-Mail kontaktieren.

Sobald Ihre originalen Kontoeröffnungsanträge bei uns eingegangen sind, wird das Konto eröffnet (ca.1 Woche). In den Monaten vor Studienbeginn in Deutschland kann sich diese Zeit aufgrund hohen Auftragseinganges verlängern.

Nach der Kontoeröffnung erhalten Sie die Daten Ihrer Kontoverbindung, bestehend aus: IBAN Nummer sowie BIC Code per E-Mail.

Bitte nutzen Sie in diesem Fall unseren E-Mail-Kontakt. Sie erhalten dann von uns eine neue Bestätigung mit den korrigierten Angaben.

Nach Gutschrift des vollständigen Sperrguthabens und Sperrkontoeröffnungsgebühr, erhalten Sie automatisch ein Bestätigungsschreiben für die Visumantragstellung per E-Mail. Wir beantworten aus Sicherheitsgründen und aufgrund des Bankgeheimnisses keine Fragen zu Kontobewegungen.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen,  dürfen wir ausschließlich Originalunterlagen akzeptieren.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, ist eine Kontoeröffnung bei jedem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich durch den jeweiligen Kontoinhaber selbst möglich. Kontoeröffnungen durch Dritte können nicht vorgenommen werden.

Nach Einreise nach Deutschland müssen Sie in einer Bank in Deutschland ein Girokonto eröffnen, einen unterschriebenen Auftrag mit der entsprechenden IBAN-Nummer, eine Kopie des deutschen Visums im Reisepass, eine Kopie der Meldebescheinigung sowie eine erreichbare Telefonnummer in Deutschland an die E-Mail Adresse DLB@isbank.de schicken. Nach Eingang sämtlicher Unterlagen wird der monatliche Freibetrag am ersten Geschäftstag eines Monats an die angegebene IBAN-Nummer überwiesen.

 

Die Gebühr für die Einrichtung des İŞWEB-STUDENTEN-SPERRKONTOS beträgt EUR 150.

Der Sperrbetrag ist ein Betrag, der auch nach Ende der monatlichen Verfügung bis zur endgültigen Sperrfreigabe durch die Deutsche Botschaft auf Ihrem Konto gesperrt bleibt.

Wir empfehlen Ihnen, die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- Euro sowie die 15,- Euro SWIFT Gebühren zusammen mit dem Sperrbetrag zu überweisen.

Sobald Sie von uns die E-Mail mit den Daten Ihrer Kontoverbindung erhalten haben, können Zahlungen mit IBAN Nummer und BIC Code auf das İŞWEB-STUDENTEN-SPERR-Konto veranlasst werden.

Für die Freigabe der Sperre benötigen wir eine konsularische Bescheinigung über die Ablehnung ihres Visums-Antrags und einen persönlich unterschriebenen Auftrag zur Schließung des İŞWEB-STUDENTEN-SPERRKONTOS mit der Angabe einer Bankverbindung für die Rücküberweisung.

Im Falle einer Nichteinreise nach Deutschland ist für eine Schließung des Studenten-Sperr-Kontos und für eine Rücküberweisung des Sperrbetrags ein eigenhändig unterschriebener Auftrag für die Schließung des Kontos mit Angabe der Kontoangaben für die Überweisung des Sperrbetrags erforderlich.

Es muss ein unterschriebener Auftrag mit Angabe des Sperrbetrags sowie der zu verlängernden Frist an die E-Mail Adresse DLB@isbank.de geschickt werden. Der Sperrbetrag muss auf das Sperrkonto hinterlegt werden, das Bestätigungsschreiben zur Vorlage an die jeweilige Behörde wird per E-Mail verschickt. Für diese Prozedur wird eine Gebühr in Höhe von 75,00 Euro verlangt.